(4) Satzungsänderung 2015 - §1und §2

M.G.V. „Sängerbund“ 1880 e.V. Bermbach
Mitglied des Hessischen Sängerbundes im DSB

 

 Satzung des Männergesangvereins

 “Sängerbund 1880” e. V. Bermbach

 

 

 

§ 1

Name und Sitz des Vereins

 

Der Verein führt den Namen: Männergesangverein “ Sängerbund “ 1880 e.V. Bermbach, nachfolgend MGV genannt. Er hat seinen Sitz in 65529 Walsems-Bermbach und gehört zum Sängerkreis Untertaunus im Hess. Sängerbund e.V. (HSB ).

Der Verein ist unter Nr. VR 206 beim Amtsgericht Idstein/Taunus eingetragen.

 

§ 2

Zweck des Vereins

 

1. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur. Dabei wird die Pflege des Chorgesanges mit nationalem und internationalem Liedgut oberstes Ziel sein.

 

2. Dieses Ziel soll erreicht werden durch

a)   Regelmäßige Chorproben

b)   Veranstaltungen von Konzerten und Liederabenden

c)   Auftritten intern bzw. extern z.B. bei Gesangswettbewerben und befreundeten Chören

d)   Veranstaltungen von unterhaltsamen Abenden, die den Sinn für Kunst und Gemeinschaft fördern und der Volksbildung dienen.

 

3. Der MGV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

 

4. Der MGV ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch verhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

 

5. Jegliche politische Tätigkeit in den Übungsstunden und Versammlungen ist verboten und wird nicht geduldet.

 

6. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.